Soweit keine anderslautende Regelung zwischen HANSALAWYERS und dem Mandanten getroffen worden ist, stellen die Rechtsanwälte die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG in Rechnung. Sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Gebührenhöhe abhängig ist von dem Wert der mandatierten Angelegenheit.
In den Fällen, in denen eine Gebühr nach dem RVG nicht vorgesehen ist, insbesondere in Beratungsangelegenheiten erfolgt, eine Abrechnung auf Zeitbasis. Hierbei wird eine Stunde in je 10 Sechsminutentakte unterteilt, wobei jeder begonnene Sechsminutentakt voll abgerechnet wird. Die Stundensätze der Rechtsanwälte verstehen sich zuzüglich Unkostenpauschale und Umsatzsteuer und betragen
| Herrn Rechtsanwalt Dr. von Teuffel | EUR 320,00 (in Worten: EURO dreihundertzwanzig) |
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| Herrn Rechtsanwalt Leverkus | EUR 300,00 (in Worten: EURO dreihundert) |
| Frau Rechtsanwältin Cierzon | EUR 280,00 (in Worten: EURO zweihundertachtzig) |