5. Ohne Vorliegen eines Auftrages sind die Rechtsanwälte nicht verpflichtet, Rechtsmittel oder Rechtsbehelfe einzulegen.
6. Die Rechtsanwälte geben Rechtsrat nur in Fragen deutschen Rechts. Ausführungen zu Fragen ausländischen Rechts sind unverbindlich, soweit sich der Auftrag nicht ausdrücklich auf diese bezieht.
7. Die Rechtsanwälte praktizieren kein Steuerrecht, so dass steuerliche und steuerrechtliche Aspekte nicht Teil des übertragenen Mandates sind. Dem Auftraggeber wird dringend empfohlen, diesen Aspekt durch geeignete Dritte betreuen zu lassen. Die Frage der Wirtschaftlichkeit zu betreuender Transaktionen, insbesondere die Frage der Angemessenheit zwischen Leistung und Gegenleistung unterfällt nicht dem Mandat der Rechtsanwälte.
8. Die Korrespondenzsprache ist deutsch.
9. Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse, der Hinterlegungsstelle oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden in Höhe der jeweils noch fälligen Honoraransprüche der Rechtsanwälte diesen zur Sicherheit abgetreten. Den Rechtsanwälten wird Geldempfangsvollmacht erteilt. Die Rechtsanwälte sind berechtigt, ihnen zustehende Ansprüche mit eingehenden Geldern des Auftraggebers zu verrechnen.
Ι 1 Ι 2 Ι