1. Die Rechtsanwälte übernehmen als freie, selbständige und unabhängige Berater die Rechtsberatung und/oder Prozessvertretung für die Auftraggeber zu den nachfolgend dargestellten Bedingungen, die auch für etwaige Folgemandate gelten. Ergänzend finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Ein Mandatsverhältnis wird erst mit Annahme des Mandats durch die Rechtsanwälte begründet.
2. Die Rechtsanwälte erhalten als Vergütung die Gebühren des RVG, sofern die Parteien nicht schriftlich eine gesonderte Absprache treffen. Auslagen sind zu erstatten. Die Rechtsanwälte weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich die Gebühren des RVG nach der Höhe des Gegenstandswertes bemessen.
Soweit die Tätigkeit der Rechtsanwälte nicht einem Gebührentatbestand des RVG unterfällt, gelten die Darstellungen unter Vergütung.
3. Sowohl die Rechtsanwälte als auch der Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, das Mandat zu beenden, sofern hierfür ein berechtigter Grund vorliegt. Auf die bereits verdiente Vergütung der Rechtsanwälte hat dies keinen Einfluss.
4. Die Haftung der Rechtsanwälte wird auf einen Höchstbetrag von EURO 1.000.000,00 (in Worten EURO eine Million) pro Schadenereignis beschränkt, soweit die Rechtsanwälte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln und der Schaden nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultiert. Die Rechtsanwälte sichern zu, zumindest in dieser Höhe eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eingedeckt zu haben. Die Rechtsanwälte sind eine Partnerschaftsgesellschaft, so dass sich Haftungsansprüche nur gegen den jeweils handelnden Partner richten.
Ι 1 Ι 2 Ι