HANSALAWYERS Kretschmar v. Teuffel Leverkus & Partner Rechtsanwälte werden auf Basis der nachfolgend dargestellten Allgemeinen Mandatsbedingungen tätig, insbesondere erfolgt eine Abrechnung nach den Vergütungsregelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), die abhängig sind vom Wert der Angelegenheit, soweit keine anderslautende Vereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird.

Vergütungsvereinbarung und Allgemeine Mandatsbedingungen der Rechtsanwälte HANSALAWYERS Kretschmar,
v. Teuffel, Leverkus & Partner

1. Die Rechtsanwälte übernehmen als freie, selbständige und unabhängige Berater die Rechtsberatung und / oder Prozeßvertretung für die Auftraggeber zu den nachfolgend dargestellten Bedingungen, die auch für etwaige Folgemandate gelten. Ergänzend finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung.

2. Die Rechtsanwälte erhalten als Vergütung die Gebühren des RVG, sofern die Parteien nicht schriftlich eine gesonderte Absprache treffen. Auslagen sind zu erstatten. Die Rechtsanwälte weisen ausdrücklich darauf hin, daß sich ihre Vergütung nach der Höhe des Gegenstandswertes bemisst.

3. Sowohl die Rechtsanwälte als auch der Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, das Mandat zu beenden, sofern hierfür ein berechtigter Grund vorliegt. Auf die bereits verdiente Vergütung der Rechtsanwälte hat dies keinen Einfluß.

4. Die Haftung der Rechtsanwälte wird auf einen Höchstbetrag von EURO 1.000.000,00 (in Worten EURO eine Million) pro Schadensereignis beschränkt, soweit die Rechtsanwälte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln und der Schaden nicht aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit resultiert. Die Rechtsanwälte sichern zu, zumindest in dieser Höhe eine entsprechende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung eingedeckt zu haben. Die Rechtsanwälte sind eine Partnerschaftsgesellschaft, so daß sich Haftungsansprüche nur gegen den jeweils handelnden Partner richten.